Sonnenblenden über 2 Meter Anbauhöhe sind grundsätzlich nicht eintragungspflichtig,
dennoch erfolgt der Anbau auf eigener Gefahr!
Wir übernehmen keine Haftung oder Schadensersatz bei TÜV-Prüfungen, bei Kontrollen oder bei Unfällen!
Sonnenblenden über 2 Meter Anbauhöhe sind grundsätzlich nicht eintragungspflichtig, dennoch erfolgt der Anbau auf eigener Gefahr! Wir übernehmen keine Haftung oder Schadensersatz bei...
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dennoch erfolgt der Anbau auf eigener Gefahr!
Wir übernehmen keine Haftung oder Schadensersatz bei TÜV-Prüfungen, bei Kontrollen oder bei Unfällen!